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KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458): Was gilt für Ihre Wärmepumpe?

Stand: 03.11.2026 · Von

Die KfW bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe im Bestand mit 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten, bei niedrigem Einkommen mit bis zu 80 %. Hier stehen die Fakten nach dem Merkblatt, das seit dem 24.09.2026 gilt: Fördersätze, Höchstbeträge, Ablauf, Fristen und Nachweise.

Kurz gesagt
  • 30 % Grundförderung, dazu für selbst nutzende Eigentümer der Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %) und ein Einkommensbonus bis 40 %; zusammen höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %.
  • Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Bonus und Höchstbetrag sinken ab 01.02.2027 halbjährlich.
  • Erst der Antrag, dann die Arbeiten: Vertrag nur mit Bedingung der Förderzusage.
  • Unterlagen zehn Jahre aufbewahren, auch die technische Dokumentation von Heizlast und hydraulischem Abgleich.

Fördersätze

Grundförderung plus zwei mögliche Boni

30 %

Für alle Antragsberechtigten, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

16 %

Bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkend. Für selbst nutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen (jedes Alter) oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.

10 bis 40 %

Für selbst nutzende Eigentümer nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Lebt im Haushalt ein Kind unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld, liegen die Grenzen 10.000 € höher.

Zusammen gibt es höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. Selbst nutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) erhalten bis zu 80 %. Den früheren Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr (laut IHK Lahn-Dill und Ökozentrum NRW).

Höchstbeträge

Bonus und förderfähige Kosten sinken halbjährlich

Gefördert wird ein Anteil der förderfähigen Kosten, höchstens aber von 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Ab 01.02.2027 sinken der Betrag für die erste Wohneinheit um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte, danach jeweils zum 01.02. und 01.08. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung.

Antrag gestelltKlimageschwindigkeitsbonusFörderfähige Kosten 1. Wohneinheit
bis 31.01.202716 %28.000 €
01.02.–31.07.202712 %27.250 €
01.08.2027–31.01.20288 %26.500 €
01.02.–31.07.20284 %25.750 €
ab 01.08.2028–25.000 €, danach weiter sinkend bis 22.000 € Ende 2030

Was das für Ihr Haus in Euro bedeutet, zeigt unser Förderrechner.

Ablauf

Erst der Antrag, dann die Arbeiten

  1. Bestätigung zum Antrag: Ihr Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte stellt sie aus.
  2. Vertrag mit Bedingung: Den Liefer- oder Leistungsvertrag schließen Sie mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (Förderzusage) und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn: im Kundenportal „Meine KfW“. Ein Vertrag ohne Bedingung oder der Beginn der Arbeiten zählt als Vorhabenbeginn.
  4. Umsetzung: innerhalb von 36 Monaten ab Zusage.
  5. Bestätigung nach Durchführung durch Fachbetrieb oder Expertin bzw. Experte.
  6. Nachweise einreichen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Maßgeblich ist die Frist in Ihrer Zusage. Danach zahlt die KfW aus.

Nachweise

Der Nachweis endet nicht beim VdZ-Formular

Nach Abschluss reichen Sie nur wenige Unterlagen ein. Alles Weitere bewahren Sie zehn Jahre auf; die KfW kann es jederzeit anfordern und auch vor Ort prüfen.

Bei der KfW einzureichen

  • BnD-ID aus der Bestätigung nach Durchführung, die Ihr Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte ausstellt
  • Steuer-Identifikationsnummer (bei Eigentümergemeinschaften die Steuernummer)
  • Schlussrechnungen für Kauf und Installation mit Ihrem Namen, der Objektadresse, Rechnungsnummer, -datum und -betrag; Angebote, Auftragsbestätigungen und Quittungen zählen nicht
  • Nur bei Boni: Meldebescheinigung und Grundbuchauszug, beim Einkommensbonus zusätzlich Einkommensteuerbescheide
  • Weitere Nachweise wie das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich, sofern die KfW sie anfordert

Zehn Jahre aufzubewahren

  • Technische Dokumentation nach den Mindestanforderungen, etwa raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B und Einstellwerte (liefern wir)
  • Leistungsdokumentation der beteiligten Fachbetriebe und Experten
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge

Die Bestätigung nach Durchführung und das VdZ-Formular bestätigen den hydraulischen Abgleich nur. Bei einer Prüfung zählt, ob sich die Berechnung dahinter belegen lässt. Genau diese Berechnung liefern wir: die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, vollständig dokumentiert.

Technik

Technische Voraussetzungen und angekündigte Änderungen

  • Hydraulischer Abgleich: Gefördert wird nur, wenn das gesamte Heizungsverteilsystem optimiert wird, einschließlich hydraulischem Abgleich (Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen, Nr. 5.3).
  • Kältemittel: Ab 01.01.2028 sollen nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (etwa Propan oder CO₂) gefördert werden.
  • Steuerbarkeit: Angekündigt sind eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG (laut Zusammenfassung der Reform ab 01.07.2027) und die Pflicht, ein intelligentes Messsystem zu beauftragen, falls noch keines vorhanden ist.
  • Geplant, noch nicht im Merkblatt: Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken; dazu soll ein Bonus von 15 % für Geräte aus europäischer Fertigung kommen. Die Einzelheiten stehen noch aus.

Angekündigte Änderungen nach IHK Lahn-Dill (04.08.2026) und Ökozentrum NRW (18.08.2026). Verbindlich ist das KfW-Merkblatt, das bei Ihrer Antragstellung gilt.

Häufige Fragen

Darf ich den Handwerker vor dem Antrag beauftragen?

Ja, aber nur mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder der Beginn der Arbeiten vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn. Dann ist keine Förderung mehr möglich.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch als Vermieter?

Nein. Den Bonus erhalten nur selbst nutzende Eigentümer, die die Wohneinheit als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Die Grundförderung von 30 % gibt es auch für vermietete Wohnungen.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Zehn Jahre ab dem Datum der Zusage. Dazu gehören die technische Dokumentation, etwa Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich, sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise. Die KfW kann die Unterlagen in dieser Zeit anfordern und auch vor Ort prüfen.

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Ja. Gefördert wird der Heizungstausch nur zusammen mit der Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems, einschließlich hydraulischem Abgleich. Die Bestätigung dazu gibt in der Regel Ihr Installateur im VdZ-Formular ab; belegen lässt sie sich mit der Berechnung dahinter.

Quellen

  • KfW, Merkblatt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (Zuschuss 458), gültig ab 24.09.2026: kfw.de/458
  • KfW, Infografik „Neue Bedingungen der Heizungsförderung“, Stand 21.07.2026: kfw.de/heizung
  • KfW, Hinweise und Checklisten zur Nachweiseinreichung, Zuschuss 458
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026
  • IHK Lahn-Dill, „Neuerungen BEG-Förderung“, 04.08.2026
  • Ökozentrum NRW, Zusammenfassung BEG-Reform, 18.08.2026

Dieser Überblick ist keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung; eine Förderzusage können wir nicht geben. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Belegbar planen

Heizlast und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, dokumentiert für Ihren Installateur und für die KfW.

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